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- Autor: Thorsten Schulz
KI-generierte Bilder sind inzwischen fester Bestandteil von Websites, Social Media, Präsentationen, Flyern und Werbekampagnen. Seit dem 2. August 2026 gelten jedoch neue Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Für Unternehmen, Agenturen und Organisationen stellt sich damit eine zentrale Frage: Wann muss ein KI-Bild sichtbar gekennzeichnet werden und wann nicht? Die wichtigste Antwort vorweg: Nicht jedes Bild, bei dessen Erstellung künstliche Intelligenz eingesetzt wurde, benötigt automatisch einen sichtbaren KI-Hinweis.